Fotocredit und Bildrechte – Machst du auch diesen Fehler?

Fotocredit und Bildrechte – Mit diesen 5 Tipps bist du auf der sicheren Seite

Wenn du als Beraterin, Expertin oder Coach bloggst, auf Instagram postest oder Präsentationen gestaltest, brauchst du ständig „frisches“ Bildmaterial. Und damit geht die Frage einher, wie du Fotos verwenden darfst, die du nicht selbst geschossen hast.

Unsere ehemalige Kollegin Simone Gutberlet ist seit mehr als zwanzig Jahren erfolgreich als Art Buyerin – wir haben sie nach ihren besten Tipps gefragt, damit du mit den Fotocredits auf der sicheren Seite bist.

Inhalt

1. Wann muss ich einen Fotocredit angeben?

Die kurze Antwort: Immer. 

Immer – wenn du das Bild nicht selbst gemacht hast.

Fotos sind, genau wie Musik und Texte, urheberrechtlich geschützt. Das heißt, diejenige, die das Bild gemacht hat, hat die Rechte daran.

Sie oder er dürfen entscheiden, was mit ihrem Werk geschieht: Ob es vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet werden darf – und ob sie als Urheber genannt werden.

Wenn sie genannt werden, geschieht das mit einem sogenannten Urhebernachweis, besser bekannt als Fotocredit (oder kurz „Credit“). 

Kennst du zum Beispiel aus Zeitungen und Zeitschriften; da ist immer unter dem Bild, manchmal auch neben dem Bild, der Name des Fotografen angegeben.

Für dich bedeutet das: Wenn du auf deiner Website, in deinem Blog, in einer Präsentation oder wo auch immer ein Bild zeigen willst, das du nicht selbst gemacht hast, musst du

  1. die Erlaubnis des Urhebers einholen, das Bild zu zeigen, und
  2. ihren oder seinen Namen in einem „Fotocredit“/Bildnachweis angeben

Übrigens sind Fotos noch 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers geschützt.

Keine Erlaubnis, kein Bild: Wenn du keine Antwort auf deine Anfrage bekommst, heißt das nicht, dass damit alles okay ist und du das Bild nehmen darfst.

Die Erlaubnis muss dir wirklich schriftlich vorliegen – sonst riskierst du eine Unterlassungsklage.

Simone Gutberlet kennt sich mit Fotocredits bestens aus

Foto: Jonas Friedrich

Simone Gutberlet

Simone war viele Jahre bei C3 als Art Buyerin für die Bildredaktion verantwortlich, aus dieser Zeit kennen wir drei uns.

Inzwischen arbeitet sie freiberuflich – schreibt Fotobriefings, handelt Bildrechte und Honorare mit Fotografen und Bildagenturen aus, kauft Bildmaterial, bucht Fotografen, bereitet Fotoproduktionen vor, begleitet Shootings und kümmert sich um Lizenzvereinbarungen.

Simone war Jurymitglied des Förderpreises 2022 beim Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF).

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2. Wann brauche ich keinen Fotocredit?

Hier ist die Antwort einfach: Wenn du selbst fotografiert hast, brauchst du dich logischerweise nicht mit einem Fotocredit nennen.

Und weil das Urheberrecht noch 70 Jahre nach dem Tod gilt, heißt das – wenn die Urheberin vor mehr als siebzig Jahren gestorben ist, darfst du ihre Bilder benutzen.

>> Diese 5 Motive brauchst du für deine Businessfotos

Als Art Buyerin kennst sich Simone mit Fotocredit aus

Wie ist es eigentlich, wenn andere Menschen auf dem Foto zu sehen sind?

Wenn du selbst fotografierst, lass dir unbedingt von den Menschen, die auf deinen Fotos zu sehen sind, die Rechte für die Bilder geben. Du hast bestimmt schon davon gehört, dass jeder das „Recht am eigenen Bild“ hat.

Das heißt, du darfst Menschen grundsätzlich nicht ohne ihre Erlaubnis fotografieren.

Das gilt auch, wenn mehrere Menschen auf einem Bild zu sehen sind. Ich höre oft angebliche Regeln wie – „wenn mehr als fünf Leute auf dem Foto sind, braucht man keine Erlaubnis“ oder Ähnliches.

Das ist Quatsch. 

Die Grundregel lautet: Wenn du Bilder zeigst, auf denen Menschen zu sehen und zu erkennen sind, musst du sie allenfalls fragen – und brauchst strenggenommen ihr schriftliches Einverständnis.

Eine Ausnahme ist es, wenn Menschen im öffentlichen Raum zu sehen sind und du redaktionell darüber schreibst, im Sinne einer Berichterstattung. Das ist erlaubt.

>> Die goldenen Regeln des Copy Writing

Wenn du das Bild aber für deinen Blog verwendest und mit deinem Blog zum Beispiel deine Leistung als Coach bewirbst, müssen die Menschen auf dem Foto ihr Einverständnis erklärt haben.

Noch eine Besonderheit gilt, wenn du eine Straße oder einen Platz fotografierst, also einen öffentlichen Raum, in dem Menschen zu sehen sind, und diese Menschen sind nur „Beiwerk“.

Wenn die Menschen auf dem Foto nicht zu erkennen sind, dann darfst du sie zeigen.

Wann jemand „erkennbar“ ist? 

Gute Frage. 

Am besten halte dich an die Faustregel: Sobald man Gesichtszüge erkennen kann, sobald du auf dem Bild zum Beispiel deine Nachbarn erkennen könntest, brauchst du die Erlaubnis dieser Menschen.

3. Wie ist es mit Bildern von Gratis-Plattformen, muss ich da auch einen Fotocredit angeben?

Ja. Musst du. 

Bei Plattformen wie Freeimages, iStock und Unsplash denken viele, ach herrlich, das kann man ja alles nehmen.

Aber jede Plattform hat ihre eigenen Bedingungen, und du solltest dich immer genau informieren, wie es mit den Rechten ist, bevor du dich daraus bedienst.

Ein paar Beispiele:

Fotocredits bei Freestock-Agentur

Sogenannte Freestock-Agenturen wie Unsplash stellen zwar Bilder zur Verfügung, bei denen die Ersteller auf ihre Rechte verzichten.

Aber

  • bei diesen Bildern kannst du die Nutzungsrechte nicht wirklich nachvollziehen – oder weißt du, ob dem Fotografen wirklich alle Rechte vorliegen, wenn Menschen auf den Bildern zu sehen sind?
  • es kommt immer wieder vor, dass sich jemand mit fremden Federn schmückt und ein Bild als seines ausgibt, das in Wahrheit jemand anders gemacht hat – und wenn der echte Urheber das merkt und das Bild auf deiner Website findet, kann er dich dafür haftbar machen

Auch bei kostenlosem Bildmaterial musst du Foto-Credits angeben, also zum Beispiel 

 (Name des Fotografen)/Unsplash

Es sei denn, in den Nutzungsbedingungen steht ausdrücklich, dass kein Fotocredit nötig ist – wie bei Canva. 

Aber auch Canva übernimmt keine Garantie für das Urheberrecht:

„Wenn ein Foto (…) eine identifizierbare Person, einen Ort, ein Logo oder eine Marke enthält, stelle dann bitte sicher, dass du die Bildquelle überprüfst oder kontaktiere uns (…). Wir können nicht garantieren, dass freie Bilder (…) über die entsprechenden Veröffentlichungen für den kommerziellen Gebrauch verfügen.“

Als Art Buyerin kennst sich Simone mit Fotocredit aus

Mein Tipp: Leiste dir für kleines Geld ein Bildpaket

Um sicherzugehen, dass du nicht unwissentlich gegen irgendwelche Rechte verstößt, solltest du bei Gratis-Portalen nur Bilder nehmen, auf denen keine Menschen drauf sind. 

Ich weiß, dass das schwierig ist, weil Bilder mit Menschen viel emotionaler sind und in der Bildsprache meist besser funktionieren als Bilder ohne Menschen – deshalb würde ich dazu raten, für Bilder mit Menschen dann lieber ein kleines Paket bei einer Agentur zu kaufen.

Bilder von Portalen mit eingeschränkter Lizenz

Bei manchen Portalen – wie Photocase und iStockphoto – kannst du für kleines Geld ein kleines Bildpaket kaufen und die Fotos dann beliebig oft mit einer bestimmten Auflage verwenden.

Die Fotografen machen dafür solche eingeschränkte Lizenzen mit den Agenturen aus. 

Wenn du die Bilder umfangreicher nutzen willst als vereinbart (indem du sie zum Beispiel an Dritte weitergibst, in die Bilddatenbank deiner Firma einspielst oder in einer höheren Auflage verwendest), braucht du eine Erweiterungslizenz dafür.

Kostenpflichtige Bilder mit lizenzfreier Nutzung

Bildagenturen wie Getty Images und Shutterstock bieten Lizenzen für Einzelbilder oder Bildpakete an, bei denen nicht jede einzelne Bildnutzung protokolliert wird.

Bei Shutterstock heißt es zum Beispiel, dass du das Bild „auf Websites, in (…) sozialen Netzwerken, (…) elektronischen Veröffentlichungen“ wie Blogs und mehr nutzen darfst. 

>> Hier siehst du, warum Personal Brand-Fotografie sich für dein Business lohnt

Als Art Buyerin kennst sich Simone mit Fotocredit aus

Marketingagenturen haben Verträge mit den großen Bildagenturen

Wir haben Bilder immer bei den großen Agenturen gekauft, vor allem bei Getty. Und weil wir sie meist für Werbezwecke brauchten, kann da ein einzelnes Bild schon mal etliche tausende Euro kosten.

Aber es gibt bei manchen Agenturen auch günstige Pakete, zum Beispiel für kleinere Websitebetreiber, da bekommst du dann einen Schwung von zehn Bildern für 60 oder 70 Euro. Sowas ist auf jeden Fall sicherer als „Freestock“-Bilder, die nichts kosten.

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4. Fotocredits: Was heißt "redaktionelle" oder "werbliche" Nutzung?

Wieviel du bei einer Bildagentur für ein Foto bezahlst, hängt in erster Linie davon ab, wo es erscheint und wie oft es verbreitet wird.

Redaktionelle Nutzung heißt, dass du Bilder in Zeitungen, in Magazinen und Zeitschriften verwendest – oder eben in deinem Blog. 

Solange du damit kein Geld verdienst (oder verdienen willst), bekommst du Bilder von Fotografen und Agenturen deshalb günstiger oder sogar kostenlos.

Anders ist es, wenn du ein Bild kommerziell oder werblich nutzen willst – zum Beispiel, wenn du als Coach auf deiner Website auch eine Beratung, Workshops oder Ähnliches anbietest.

>> Lage, Lage, Lage: Die besten Tipps für dein Fotoshooting

Eine kommerzielle Nutzung lassen sich Fotografen und Fotografinnen meist teurer bezahlen als wenn ihre Bilder „nur“ redaktionell genutzt werden.

So oder so: Der Fotocredit muss hin.

„Auf gar keinen Fall darfst du Bilder von Google verwenden – damit kannst du in Teufels Küche kommen.“

Simone Gutberlet, Art Buyerin

5. Wo muss der Fotocredit hin?

Gemäß deutschem Urheberrecht muss der Fotocredit unmittelbar am Bild stehen – „Kennzeichnung direkt am Werk“ heißt es.

Wenn du (zu Recht) befürchtest, dir mit den Credits die ganze Gestaltung zu verschandeln, könntest du am unteren Seitenrand einen Sammelnachweis angeben. Und zwar so, dass die Foto Credits jedem Bild einfach zuzuordnen sind. Leider ist diese Lösung nicht ganz wasserdicht… wir empfehlen sie deshalb nicht.

Und was auch nicht rechtens ist: Die Fotocredits gesammelt im Impressum angeben.

Ruhig Blut, falls es doch Schwierigkeiten gibt...

Wenn du eine Unterlassungsklage bekommst, weil du einen Fotocredit unterschlagen hast, musst du zwar nicht gleich zahlen, sondern wirst zunächst aufgefordert, die Nutzung zu unterlassen. Aber du solltest dann schleunigst handeln und die Bilder umfänglich löschen (auch vom Server, aus dem Cache und so weiter) – und dich am besten anwaltlich beraten lassen. Sonst kann es echt teuer werden. 

Es können dann Schadenersatzkosten, richtig hohe Anwaltskosten, Ordnungsgelder und sonst noch was auf dich zukommen. 

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Übrigens: Auch Logos darfst du nicht einfach so zeigen. Du musst erst bei dem Unternehmen nachfragen, ob du es – zum Beispiel bei deinen Referenzen – verwenden darfst.

>> So geht Positionierungsstrategie (Spoiler: Und so zeigen wir das Astra-Logo – völlig legal.)

PS: Du weißt, wir sind keine Juristinnen. Was wir hier zu Fotocredits schreiben, haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen – wir übernehmen aber keine Haftung und empfehlen dir, dich selbst zu informieren 🙂

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